Grundlagenermittlung – Beratung
Nach vorheriger Vereinbarung führe ich mit meinen späteren Kunden gerne eine kostenlose Erstberatung durch. Bei diesem Gespräch können Themen von der Grundstückswahl über verschiedene Bauweisen oder -stile bis hin zu Baustoffen, Besonnung und vieles mehr, erste wesentliche Weichenstellungen bewirken.
Danach werden von mir bei Behörden und Institutionen die weiteren Recherchen zur Verwirklichung der Bauherrenwünsche geführt, um alle Bebauungskriterien Ihrer bereits erworbenen oder zukünftigen Liegenschaft zu erheben.
Vorentwurf und Entwurf
Diese beiden Projektphasen folgen auf die Grundlagenermittlung und fließen oft ineinander über. Ein grundsätzlicher Lösungsvorschlag wird auf Basis der vom Bauherrn bekanntgegebenen Grundlagen erarbeitet und evtl. alternative Lösungen gesucht. Zeichnungen des Vorentwurfes sind meist im Maßstab 1:200. Auch eine Kostenschätzung kann bereits beauftragt sein. Nach Genehmigung durch den Kunden werden im Entwurf die Pläne durchgearbeitet und in Grundrissen (1:200 bis 1:100), Ansichten und Schnitten dargestellt.
Einreichung Behördenvertretung
Die Durchführung der baubehördlichen Bewilligung mit den erforderlichen Erhebungen und Abklärungen. Die Zeichnungen und Schriftstücke werden auf der Grundlage des Entwurfes erarbeitet, sofern diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind.
Ausführungsplanung + Detailplanung
Durcharbeitung des Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute wie z.B. Sanitärplaner) mit allen zur Ausführung notwendigen Angaben.